BEDINGUNGEN EIGENES RISIKO
Bei der Anmietung eines Bootes verlangen wir immer eine Kaution. Während Sie in den vergangenen Saisons die Kaution über ein Vollmachtsformular unterzeichnet haben, muss die Kaution ab 2026 tatsächlich im Voraus bezahlt werden – dies ist möglich mit Bankkarte oder Kreditkarte.Auch wenn Sie die Selbstbeteiligung abkaufen, bleibt die Kaution bestehen.
Die Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Verluste. Möchten Sie lieber ohne Sorgen aufs Wasser? Dann können Sie sich dafür entscheiden, die Selbstbeteiligung gegen eine feste Gebühr abzukaufen.
Für die Rückzahlung der Kaution gelten klare Bedingungen. Schäden oder Abnutzung durch normalen Gebrauch fallen unter die Rückzahlung der Kaution und werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Bei Missbrauch oder unsachgemäßer Verwendung – beispielsweise rücksichtsloses Fahren oder unsachgemäßer Umgang mit Materialien – gilt die Rückzahlung der Kaution nicht und die Kosten werden Ihnen dennoch in Rechnung gestellt.
So wissen Sie immer, woran Sie sind: Unbeschwertes Vergnügen auf dem Wasser, mit klaren Vereinbarungen im Voraus.













